zum Inhalt springen

Rezension zu „Interpretatio mundi. Wie deuten Wissenschaften ihre Welt?“

von Thomas Groh und Jörn Lorenz (eds.). Dresden, Thelem 2010.

 

Andreas Lötscher

16. Dezember 2011

urn:nbn:de:hbz:38-74630


Open Access PDF Download from USB Journals, Zeitschrift für Europäische Rechtslinguistik


 

<1>

Deutung, also Interpretation der vorfindlichen kruden Gegebenheiten, um diese in eine Ordnung zu bringen, sie zu erklären, dem einzelnen Faktum einen Sinn im Ganzen zu geben, Deutung also gehört zu den konstitutiven Verhaltensweisen, ja Zwecken jeder Wissenschaft. Was Interpretieren allerdings konkret heißt, auf diese Frage gibt es je nach Forschungsobjekt, Fragestellung und Zielsetzung einer Wissenschaft sehr viele, sehr unterschiedliche Antworten. Diese Vielfalt der Zugänge zur Problematik in unterschiedlichen wissenschaftlichen Disziplinen wurde an einer interdisziplinären Tagung diskutiert, die im Juni 2008 an der Juristischen Fakultät der Universität Dresden statt fand. Anhand von Leitfragen über den Interpretationsgegenstand, den Interpretationsbegriff, die Interpretationskriterien und die Grenzen der Interpretation sollten Vertreter unterschiedlicher Fächer die Rolle der Interpretation in ihrer jeweiligen Disziplin beleuchten. Der vorliegende Band versammelt die schriftlichen Fassungen dieser Vorträge.

<2>

Eingeleitet wird der Band mit dem Beitrag Interpretationen von Interpretationen von Rico HAUSWALD mit einer Grundsatzdiskussion zum Problem der "doppelten Hermeneutik" in den Humanwissenschaften. Individuelle und soziale Realitäten als Gegenstand der Humanwissenschaften sind selbst schon Interpretationen. Das besondere Merkmal der Humanwissenschaften gegenüber den Naturwissenschaften besteht demnach darin, dass der Gegenstand der Humanwissenschaften, diese sozialen Realitäten, "Interpretationen von Interpretationen" sind. Derartige Verdoppelungen von Interpretationen implizieren Rückkopplungen: Interpretationen von Interpretationen beeinflussen wiederum die primären Interpretationen, Interpretationen haben politische Implikationen, sind selbst politisch umstritten, die Interpretation von Interpretationen verändert selbst ihr Untersuchungsobjekt.

<3>

Mehrere Autoren befassen sich mit hermeneutischen Grundfragen aus allgemeinerer Perspektive. Mit der Überschrift Die Sprachwissenschaft und das doppelte Problem der Interpretation schließt Thilo WEBER mit seinen Ausführungen direkt an die Thesen von Rico HAUSWALD an. Seine Feststellungen fokussieren jedoch zunächst weniger die methodischen Grundlagen der Sprachwissenschaft als das Funktionieren der individuellen Kommunikation. Im Anschluss an Karl BÜHLERs "Sprachtheorie" (und in Ablehnung des meist simplizistisch angewendeten Kommunikationsmodells von Claude Elwood SHANNON) stellt WEBER fest, dass Bedeutung in sprachlicher Kommunikation als Ergebnis individueller sozialer Interaktion im konkreten Handlungskontext hergestellt wird. Für die Sprachwissenschaft (bzw. Kommunikationswissenschaft) heißt das, dass, wer das Funktionieren sprachlicher Kommunikation wissenschaftlich beschreiben und erklären (also interpretieren) will, zuerst selbst den einzelnen Kommunikationsakt verstehen (interpretieren) muss. Der Sprach- und Kommunikationswissenschaftler interpretiert also nicht nur ein System von Interpretationen, sondern muss sich selbstreflexiv in seiner Analyse auch in diesem System von Interpretationen bewegen.

<4>

Auf die Frage, ob es einen Unterschied oder Berührungen zwischen Natur- und Geisteswissenschaften in Bezug auf die Rolle von Weltinterpretation gibt, gehen Susanne HARTWIG und Stefan SIEGMUND ein in Literatur, Realität, Mathematik - gibt es ein Verhältnis zueinander? Der Reihe nach und alternierend stellen sie die Fächer Literaturwissenschaft und Mathematik hinsichtlich Forschungsgegenstand, Interpretationsbegriff, Stellenwert der Interpretation, Interpretationskriterien und Interpretationsgrenzen einander gegenüber. Diese Gegenüberstellung zeigt (nicht überraschend) eher die Unterschiedlichkeit der beiden Bereiche als direkte Vergleichbarkeiten. Mathematik als "Theorie der Strukturen konstruiert ihren Gegenstand selbst und ist so zunächst unabhängig von Beobachtungen über die Realität (bzw. von Interpretationen der Realität), während Literaturwissenschaft als Wissenschaft von den "(kulturellen) Programmen hinter dem sichtbaren Text", wie bereits erwähnt, Interpretationen interpretiert und dies nur in hermeneutischer Vorgehensweise möglich ist. Sozusagen als Nebenprodukt weist SIEGMUND allerdings darauf hin, dass die Vorherrschaft der Logik als alleiniges Interpretationskriterium ein Missverständnis und die Rolle der Kreativität und Intuition in der Mathematik nicht zu unterschätzen ist, und dass mathematische Darstellungen oft mehrdeutig sind in Bezug auf die dargestellten Sachverhalte und oft sogar eine Art Metaphorizität enthalten.

<5>

Im Rahmen dieser Rezension interessiert die Frage besonders, wie sich die Rechtswissenschaft innerhalb dieser allgemeinen Paradigmen situiert. Als erste behandelt Angelika GÜNZEL (Interpretation in der Rechtswissenschaft) in ihrem Beitrag die Frage der Auslegung als Interpretationsproblem (in Abgrenzung von der Rechtsfortbildung). Die Rechtswissenschaft sieht sich dabei den typischen Problemen der Textwissenschaften gegenüber, dem Problem der "doppelten Hermeneutik" und der Selbstbezüglichkeit der Interpretationen. Merkmal der juristischen Auslegungslehre ist ihre institutionelle Gebundenheit. Dies betrifft einmal die stark traditionelle Prägung der Methodik, (die bis auf Friedrich Carl von SAVIGNY zurückgeht), die zwar im Grunde manche Berührung mit den Methoden und Auffassungen anderer Auslegungstheorien hat, aber in der Praxis nicht als Grundsatzproblem, sondern nur für den Einzelfall hinterfragt wird; auch werden Ansätze aus den anderen Disziplinen der Textinterpretation nur in theoretischem Diskussionen berücksichtigt und haben kaum Einfluss auf die Reflexion der Auslegungsproblematik in der Praxis. Zweitens hat der Gegenstand der Auslegung (der Rechtssatz), der Zweck der Auslegung (Schaffung von Gerechtigkeit aufgrund von geltendem Recht) und überhaupt das Rechtssystem als Ganzes und die Rechtsdogmatik einen starken Einfluss auf Verfahren, Möglichkeiten und Grenzen der Auslegung.

<6>

Eine skeptische Sicht auf das Verhältnis von gesetztem Recht, Auslegung und Rechtssprechung formuliert Benjamin LAHUSEN in seinem Beitrag Besonderes Gewaltverhältnis, ausgehend vom Problem des "doppelten Verkaufs", endend beim Problem des Folterverbots im Notstand. Die Interpretation der Texte ist unendlich, Recht muss aber in nützlicher Zeit gesprochen werden und ist bestimmt von den Zwecken der Rechtsetzung. Entscheidend ist nicht die Interpretation an sich, "entscheidend ist der richtige Zeitpunkt, die Interpretation abzubrechen" (S. 229). Begrenzt wird der Raum der Willkür und Beliebigkeit durch die Kraft der überzeugenden Argumente, der Raum der Argumente wird aber letztlich bestimmt durch die gestellten Fragen. Entschieden werden muss zudem im Hinblick auf den konkreten Fall. Die ernüchternde Schlussfolgerung: "Die Auslegung von Texten hat im Recht nur randständige Bedeutung."

<7>

In anderer Richtung relativiert Sabine MÜLLER-MALL in Interpretation als Rechtserzeugung die gängigen Auffassungen zur Gesetzesauslegung, welche davon ausgehen, dass Auslegung darin besteht, den konkreten Fall unter eine allgemeine Regel zu subsumieren, dies mit Hilfe von logisch-deduktiven Verfahren, und dass Gesetzestext und Rechtsnorm miteinander identisch sind. Jedoch, wenn man Ludwig WITTGENSTEIN folgt, kann eine Regel nicht gleichzeitig ihre eigene Anwendung mitbestimmen, und "Anwendung" heißt in diesem Ansatz auch "Bedeutung". Zudem hat ein sprachlich gegebener Wortlaut keine stabile Bedeutung, Zeichen können in verschiedenen Kontexten unterschiedlich verwendet werden (nach Jacques DERRIDA). Jede Interpretation eines Normtextes muss so letztlich Setzung sein, selbst wieder Rechtserzeugung. Der Sachverhalt wird nicht einem Normtext subsumiert, sondern seiner Interpretation. Umso wichtiger wird unter diesem Gesichtspunkt die Auslegung.

<8>

Die Theorie der "Auslegung" ist in der Rechtswissenschaft seit jeher die konkrete Ausformulierung einer Interpretationstheorie. Was bei der Kritik an der traditionellen Auslegungslehre auch in diesem Bande auffällt, ist, dass zwar Philosophen wie WITTGENSTEIN oder DERRIDA als Kronzeugen beigezogen werden, kaum je aber die neueren vielfältigen Ansätze der sprachwissenschaftlichen, textlinguistischen und kognitionswissenschaftlichen Verstehenstheorien. Seit jeher sind in der traditionellen Auslegungslehre sehr viele Fragen aufgeworfen worden, die auch in den neusten textlinguistischen und kommunikationswissenschaftlichen Forschungen relevant sind. Jedoch wird bei deren Beantwortung in der traditionellen Rechtstheorie oft auf Paradigmen sehr traditioneller Art zurückgegriffen und ein wortorientiertes Textverständnis praktiziert, wie es heute in den "zünftigen" Text- und Interpretationswissenschaften nicht mehr adäquat erscheint. Sprache und das Verstehen von Texten folgt Regeln, die nicht hintergehbar und so auch nicht reglementierbar sind. Die Kritik an der traditionellen Auslegungslehre kann nicht als Kritik der Praxis der Auslegung durch die Gerichte verstanden werden, da diese Praxis schon immer diesen nicht-hintergehbaren Regeln und den praktischen Anforderungen an die Rechtssprechung folgte und nicht den von der Auslegungslehre der Rechtstheorie formulierten Grundsätzen; eher ist sie Kritik an der Diskrepanz zwischen Theorie und Praxis und Aufforderung an diejenigen, die Rechtstexte auslegen, ihr Handeln adäquat zu reflektieren, denn mangelnde Reflexion führt potenziell zu Unsystematik und Willkürlichkeit.

<9>

Neben Wissenschaften, zu deren Hauptgeschäft die Reflexion des Interpretierens gehört, wie der Sprach- und Literaturwissenschaft und der Rechtswissenschaft, kommen in diesem Band auch Fächer zu Wort, bei denen man nicht unmittelbar vermutet, dass sie sich mit Hermeneutik beschäftigen. Eine ungewohnte Perspektive auf das Interpretieren als Teil von praktischem Handeln bietet Henrik HILBING in seinem Beitrag zur Architektur Handeln als Interpretieren von Welt und Schaffen von Tatsachen. Am Beispiel der Erarbeitung eines Entwurfs für einen Architekturwettbewerb zeigt HILBING, wie ein Entwurf einerseits ein "Interpretation einer (Bau-)Aufgabe" ist, und wie anderseits auch ein konkreter Entwurfsvorschlag deutungsbedürftig ist in Bezug auf Absichten, formale Vorgehensweise usw. HILBING beschreibt die Entwurfsarbeit als eine Menge von Übersetzungsschritten, bei der die Deutung der Aufgabe und die konzeptuellen Arbeiten in einer "architektonischen Tatsache" resultieren. In gewisser Weise gemahnt dies allerdings durchaus an die Arbeit des Richters, der ausgehend von einem Auftrag, Recht zu schaffen, über die Deutung eines Tatbestands im Horizont genereller Gesetzesbestimmungen zu einer konkreten "juristischen Tatsache", einem Urteil gelangen muss.

<10>

Ebenso weit weg von Humanwissenschaften wie die Architektur scheint die Forstwissenschaft zu sein. Melanie MORISSE-SCHILBACH und Stefan WERLAND zeigen aber auch hier in ihrem Beitrag Die Inter- und Transnationalisierung des Waldes: Welche Folgen für die Forstwissenschaften?, wie der "Walddiskurs" innerhalb der Forstwissenschaft wesentlich von der "Waldinterpretation" bestimmt wird: Was das "Wesen" des Waldes als Forschungsobjekt ausmacht, ist auch in der Forstwissenschaft keine objektive Tatsache, sondern von gesellschaftlich bestimmten Zugängen, Betrachtungsweisen und Perspektiven bestimmt: Wald erscheint je nachdem als Rohstoffressource, Teil globaler Ökosysteme, Existenzgrundlage für Tier- und Pflanzenarten, multifunktionales Kapital (z.B. auch als Erholungsraum). Die jeweilige Betrachtungsweise (d. i. Interpretation) bestimmt die Aufgaben der Forstwissenschaft und die Zielsetzungen der Waldpolitik. Der Beitrag zeigt anschaulich, wie auch in Naturwissenschaften Forschungsgegenstände und Forschungsthemen von gesellschaftlich definierten Betrachtungsperspektiven bestimmt werden.

<11>

Noch prägnanter tritt diese Interdependenz zwischen gesellschaftlichen und im engeren Sinn politischen Voraussetzungen und Interessen einerseits und wissenschaftlichem Zugang andererseits in den Internationalen Beziehungen (IB), die von Alexander BRAND in seinem Beitrag Die Suche nach Weltordnung als Suche nach Wahrheit erörtert werden. IB sind insofern stark politikbezogen, als von ihnen "Beratung" in einer unübersichtlichen Welt erwartet wird. Brand diskutiert die Auseinandersetzungen zwischen "losem Positivismus" (der erkenntnistheoretische Voraussetzungen nur ansatzweise reflektiert) und "Konstruktivismus", zwischen Positionen, die einem Objektivismus nachstreben in dem Sinn, dass angenommen wird, dass "objektives Wissen" über die Welt möglich ist, und entgegengesetzten Positionen, welche von der Nicht-Hintergehbarkeit der Interpretation als intersubjektiver Übereinkünfte ausgehen.

<12>

Robert KREITZ (Interpretative Verfahren in der erziehungswissenschaftlichen Forschung) diskutiert die Verfahren, mit denen in der Erziehungswissenschaft die "Erziehungswirklichkeit" interpretiert werden. Charakteristisch ist, dass diese Interpretationsmethoden aus anderen Wissenschaften bezogen werden. Kreitz beschreibt der Reihe nach die Verwendung von Ansätzen der traditionellen geisteswissenschaftlichen Hermeneutik, der von Ulrich OEVERMANN entwickelten "Objektiven Hermeneutik", der eher soziologisch ausgerichteten "dokumentarischen Methode" und der Konversationsanalyse, die ebenfalls ursprünglich in der Soziologie entwickelt wurde, in der Sprachwissenschaft aber breit übernommen wurde. Gemeinsam ist allen Ansätzen, dass sie davon ausgehen, dass dem Untersuchungsobjekt, verbaler Kommunikation, immer ein Bedeutungsüberschuss eignet, der in der Analyse herausgearbeitet werden muss.

<13>

Eher am Rande der allgemeinen Problemstellung liegen die restlichen Beiträge. Michael SZURAWITZKI ("Mundus linguisticus sociologicusque Finlandiae Germanicaeque) vergleicht deutsche und finnische linguistische Zeitschriften im Hinblick darauf, wie das jeweilige Forschungsthema in einzelnen Aufsätzen eingeführt wird, und demonstriert, wie in der Textanalyse Datenerhebung und Interpretation Hand in Hand gehen müssen. Der Literaturwissenschaftler Walter SCHMITZ diskutiert in Erkenntnis und Metapher anhand der Metapher Gedächtnis für "kollektive Erinnerungen", "kulturell tradierte Meinungen" u.ä. Möglichkeiten und Probleme des Gebrauchs der Metapher in der Wissenschaft. Christoph STANGE stellt in Der Sinn von Musik, musikpädagogisch betrachtet anhand von religiöser Musik dar, wie das Verstehen und Erleben von Musik von der Möglichkeit bedingt wird, (musikalische und außermusikalische) Sinnbezüge herzustellen.

<14>

Der Band bietet sehr unterschiedliche Beiträge zum Problem der Interpretation und zeigt die Vielfalt von Ansätzen im Umgang mit dem Problem der Interpretation. Er verlangt vom Leser und der Leserin, dass er sich in sehr unterschiedliche Wissenschaften mit ihren sehr unterschiedlichen Zugängen zu einer Realität und zum Problem der Interpretation hineindenkt und sich auf fremde Problemstellungen und Sichtweisen einlässt. Die einzelnen Beiträge sind jedoch grundsätzlich auch für Außenstehende zugänglich formuliert; sie präsentieren weniger neue Ansätze als – durchaus in kritischer Sicht – den Stand der aktuellen Diskussion. Der Blick auf andere Disziplinen kann jedenfalls auch die eigene Blickweise klären helfen. In der Unterschiedlichkeit der Ansätze kommen auch manche Gemeinsamkeiten bzw. Familienähnlichkeiten zum Vorschein, die jedoch schwer fassbar bleiben. Der Begriff (oder eher das Verhalten?) "Interpretation" wird damit selbst zum interpretationsbedürftigen Gegenstand. Diese Fragestellung weiter zu reflektieren bleibt dem Leser / der Leserin jedoch selbst überlassen, eine lohnende, aber anspruchsvolle Fortsetzung der Arbeit.

 


Thomas Groh & Jörn Lorenz (eds.)
Interpretatio mundi. Wie deuten Wissenschaften ihre Welt?
[Transfer. Interdisziplinäre Deutschland- und Europastudien; 2].
Dresden: Thelem 2010. ISBN: 978-3-939888-87-1.