Umweg Europa?
Konzertierte Bemühungen zur Verbesserung der Qualität der italienischen Rechtssprache
18. Juli 2011
urn:nbn:de:hbz:38-75121
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Abstract Deutsch
Abstract Italiano
Inhaltsverzeichnis
2. Mehrsprachigkeit in der EU: Gleichwertigkeit der Amtssprachen und kulturelle Vielfalt
3. Welche Rechtssprache(n) für eine integrierte Rechtsordnung?
3.1 Die Texte im Europäischen Gemeinschaftsrecht
3.2 Textproduktion und Übersetzung
3.3 Hilfsmittel für die Textarbeit und ihr Einsatz
3.4 Unterschiede im Rechts-Italienisch zwischen Brüssel und Rom
4. REI – Expertennetzwerk zur Verbesserung der Qualität der italienischen Rechtssprache
4.2 Die Arbeitsgruppen der REI
4.3 Konkrete Verbesserungsvorschläge als Ergebnis
5. Verbesserte Qualität der italienischen Rechtssprache über den Umweg Europa? Eine Bewertung
1. Problemstellung
<1>
Seit einiger Zeit werden in Italien Fragen der Verwendung der italienischen Rechtssprache in den Institutionen diskutiert. Ausgangspunkt ist die Notwendigkeit einer Koordination von europäischer und staatlicher Rechtsordnung. Die damit verbundene Wiedergabe von (neuen) Rechtsbegriffen in italienischer Sprache hat auch Auswirkungen im nationalen Rahmen, denn mit der Durchdringung des Rechts der Mitgliedstaaten durch das Europarecht wird auch die jeweilige nationale Rechtssprache beeinflusst. Ziel der Diskussion und der Bemühungen, an denen Sprachwissenschaftler und Juristen gemeinsam beteiligt sind, ist die Verbesserung der Qualität der juristischen Fachsprache und ihre Harmonisierung.
<2>
Mit den jüngsten Erweiterungen der Europäischen Union 2004 und 2007 ist sowohl die Zahl der Mitgliedsstaaten als auch die der Amtssprachen deutlich gewachsen. Die Bewältigung der daraus entstehenden Probleme nimmt sowohl die Institutionen selbst in Anspruch, beschäftigt aber zunehmend auch Wissenschaftler, die sich mit der sprachlichen und juristischen Dimension einer Rechtsordnung befassen, die in 27 Staaten und in 23 Sprachen mit dem Anspruch der Authentizität angewendet wird. Das Problem der Auslegung von Rechtstexten in einem mehrsprachigen und pluri-kulturellen Umfeld ist daher nicht nur Alltag in den Brüsseler, Luxemburger oder Straßburger Institutionen und Organen der Europäischen Union, sondern immer häufiger auch in den nationalen Verwaltungen und Gerichten der Mitgliedsstaaten, da dort das Gemeinschaftsrecht gegenüber dem Bürger angewendet wird. Dies führt zu einem Nebeneinander fachsprachlicher Varianten, da die italienische (Rechts-) Sprache sowohl für europäische Rechtsnormen und Rechtsbegriffe verwendet wird, als auch für deren nationale Durchführungsbestimmungen sowie für rein nationale Rechts- und Verwaltungsakte bzw. Urteile.
<3>
Das Italienische verliert global in der allgemein- und fachsprachlichen Kommunikation immer mehr an Bedeutung, zugunsten anderer Sprachen, insbesondere des Englischen und des Spanischen. Obwohl Italienisch als weitere Fremdsprache zunehmend erlernt wird und auch die Anzahl der Kurse für Ausländer weiter steigt, gehen Ansehen und Einfluss der Sprache im Hinblick auf ihre tatsächliche Verwendung in den europäischen Institutionen zurück. 1
Eine Analyse der Situation der italienischen Sprache erscheint deswegen interessant, da sie nach der Zahl der Sprecher zu den "großen" Sprachen Europas gehört, jedoch nicht groß genug ist, um in den kleinen Kreis der Arbeitssprachen der europäischen Institutionen aufgenommen zu werden. Zu den großen Sprachen zählen die Sprachen, die zwar in Europa weit verbreitet sind, aber nicht zu den globalen Verkehrssprachen gehören. Italienisch ist in dieser Perspektive auch in den europäischen Institutionen eine "kleine" Sprache, da es dort wenig verwendet wird und nicht dasselbe Gewicht besitzt, wie Englisch, Französisch oder Deutsch. Die Initiativen, die zur Aufwertung der italienischen Sprache unternommen werden, sind daher auch aus Sicht anderer Sprachen relevant und interessant.
<4>
Dieser Beitrag erläutert die von Juristen und Juristes linguistes in den europäischen Institutionen viel diskutierte Notwendigkeit, eine neue, eigenständige europäische Rechtssprache zu schaffen, ohne bei der Übersetzung in die verschiedenen Amtssprachen der Union auf die bereits vorhandenen Rechtssprachen der Mitgliedsstaaten zurückzugreifen. In den Übersetzungen finden sich nämlich häufig begriffliche Überschneidungen mit in den mitgliedsstaatlichen Rechtsordnungen gebräuchlichen Termini, daneben Begriffe, die auf nationaler Ebene keine Entsprechung haben, oder Neologismen, die in der Regel aus dem Englischen oder Französischen entlehnt sind (die häufigsten Ausgangssprachen beim Verfassen von Dokumenten). Dies gilt grundsätzlich für alle Sprachen. Als Nachteil ist allen genannten Lösungen gemeinsam, dass die Verständlichkeit durch sie nicht unbedingt gefördert wird.
<5>
Daher stellt der ständige Dialog zwischen Fachsprachen und Gemeinsprache, zwischen Rechtssprache und anderen unterschiedlichen Fachsprachen ein unverzichtbares Instrument zur besseren Auslegung europäischer Rechtstexte und ihrer Anwendung in den Mitgliedsstaaten dar. In diesem Dialog können neben rechtswissenschaftlichen auch sprachwissenschaftliche Überlegungen einen entscheidenden Beitrag zur Schaffung einer neuen, gemeinsamen europäischen Rechtssprache leisten.
<6>
In diesem Beitrag wird die Rolle des Italienischen in den Institutionen untersucht, vor allem auf europäischer Ebene. Anschließend wird die Forschungsarbeit der REI (Rete di Eccellenza dell'Italiano istituzionale
2. Mehrsprachigkeit in der EU: Gleichwertigkeit der Amtssprachen und kulturelle Vielfalt
<7>
Ausgangspunkt der Überlegungen ist die Sprachenvielfalt in der Europäischen Union aufgrund der Gleichstellung aller Mitgliedstaaten. Anders als in vielen völkerrechtlichen Organisationen wird dies bewusst in Kauf genommen: In der Europäischen Union sind bei 27 Mitgliedsstaaten 23 Amtssprachen anerkannt. Dagegen hat die UNO nur zwei Arbeitssprachen und sechs offizielle Sprachen, während der Europarat nur zwei offizielle Sprachen kennt. In der EU sind die Sprachen Amtsprachen, die im gesamten Territorium der Mitgliedsstaaten offiziellen Status als Amtssprache genießen, also offizielle Sprache eines Mitgliedsstaates sind. Darüber hinaus besteht in Form der Regional- und Minderheitssprachen eine weit größere Sprachenvielfalt (vgl. LABRIE 1993: 40), die – teilweise – rechtlich anerkannt ist. 2 Eine Sprache kann also gleichzeitig regionale, nationale und auch Unions-Amtssprache sein.
<8>
Die Sprachenvielfalt der Amtssprachen ist einerseits eine Folge der völkerrechtlichen Grundlage der EU-Integration, die auf der Gleichstellung der Staaten beruht: Die Gleichstellung als Amtssprache, unabhängig von tatsächlichem Gebrauch und Verbreitung, ist – symbolische – Folge der Gleichbehandlung der Staaten. 3 Andererseits ist sie jedoch auch Ausdruck eines Integrationsansatzes, der ausdrücklich die kulturelle und sprachliche Vielfalt der Mitgliedsstaaten respektiert und bewahren will. Es handelt sich geradezu um ein Paradox: Gerade weil eine intensive Integration zwischen den Staaten angestrebt wird, der deutlich über das hinausgeht, was die relativ lockere Verbindung in den traditionellen völkerrechtlichen Organisationen vorsehen, wird umso strenger auf die Wahrung der Vielfalt (der Sprachen) geachtet.
<9>
Besondere Aufmerksamkeit gilt auf Seiten der EU den Sprachen (einschließlich der Fachsprachen) und der Förderung der Mehrsprachigkeit (s. bspw. die Programme Lingua, Leonardo, Erasmus, Comenius, u.a.). Die Ernennung eines eigenen Kommissars für Mehrsprachigkeit im Jahr 2007 zeigen das Gewicht und die Bedeutung der Sprachen und deren Verbreitung innerhalb der EU. Mit Ernennung der aktuellen Kommission wurde die Mehrsprachigkeit in das Ressort Bildung, Kultur, Mehrsprachigkeit und Jugend integriert, das auch die Generaldirektionen Dolmetschen und Übersetzung umfasst. 4
<10>
Seit ihrem Bestehen (und vorher die EWG) bezieht die EU durch Verwirklichung des Gemeinsamen Marktes zwischen den Mitgliedsstaaten auch die Bürger der Staaten unmittelbar als Normadressaten und Träger von Rechten und Pflichten ein. Die Bürger können sich direkt an die europäischen Institutionen wenden, insbesondere an den Europäischen Gerichtshof. Auch deswegen ist die Sprachenfrage von großer Bedeutung. In dieser europäischen Mehrebenenregierung und –verwaltung (multilevel governance) lassen sich im Hinblick auf den Status der Sprachen drei Ebenen unterscheiden, welche den territorialen Regierungsebenen entsprechen:
- Ebene der Union (ehem. Gemeinschaft): EU-Amtssprache
- Ebene des Staates: nationale Amtssprache
- Ebene der Region: regionale Amtssprache (territorial begrenzt, zusätzlich)
<11>
Nach der Verordnung des Rates und des Europäischen Parlaments wird auf EU-Ebene zwischen Amts- und Arbeitssprachen unterschieden 5 : Während die Amtssprachen in der externen Kommunikation der Institutionen verwendet werden (müssen), sind die Arbeitssprachen solche, die in der Kommunikation innerhalb der und zwischen den Institutionen Verwendung finden, sowie bei institutionellen Sitzungen und Arbeitstreffen. So arbeiten die beiden "technischen" Institutionen in wenigen Arbeitssprachen: die Kommission hauptsächlich in Englisch, Französisch und Deutsch, und der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Französisch, während die beiden Institutionen der Vertretung der Staaten (Rat) und der Bürger (Parlament) in allen Amtssprachen arbeiten.
3. Welche Rechtssprache(n) für eine integrierte Rechtsordnung?
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Innerhalb der jeweiligen nationalen Rechtsordnung koexistieren nun zwei Rechtssprachen: die nationale und die gemeinschaftsrechtliche. Während erstere in der Regel über eine lange und konsolidierte Tradition verfügt, ist letztere jünger und nicht (ausschließlich) national bestimmt, da sie von verschiedenen Rechtskulturen getragen wird. Für die Analyse der verschiedenen Rechtssprachen ist die Anwendung rechtslinguistischer Methoden erforderlich. Die Rechtslinguistik gründet sich auf die linguistische Pragmatik; juristische Texte werden so situationsabhängig und mit Blick auf eine Rechtskultur als Bezugspunkt interpretiert. Dies kann auch für Juristen hilfreich sein, die bei der Verwendung "ihrer" Rechtssprache im Gemeinschaftsrecht häufig mit Schwierigkeiten konfrontiert sind. 6
3.1 Die Texte im Europäischen Gemeinschaftsrecht
<13>
Im vielsprachigen Raum der Europäischen Union lassen sich neben den verschiedenen Sprachen (und ihrem rechtlichen Status) auch unterschiedliche Texttypen unterscheiden; bei den Rechtsvorschriften sind es drei hauptsächliche Kategorien (VAN CALSTER 1997: 364):
- Amtliche Texte: In ihnen kommt der Wille des Gesetzgebers zum Ausdruck; es handelt sich also um Texte, die nach Abschluss eines vollständigen Gesetzgebungsverfahrens verabschiedet wurden bzw., im Falle völkerrechtlicher Verträge, Texte welche nach Erzielen eines Konsenses unterzeichnet und ratifiziert wurden.
- Authentische Texte (ausschlaggebende Fassungen): Texte, welche im Falle von Unterschieden oder Unvereinbarkeiten zwischen verschiedenen Sprachfassungen Vorrang genießen.
- Offizielle Übersetzungen: von den Regierungen oder einer internationalen Organisation verfasste oder autorisierte Übersetzungen nach Inkrafttreten eines Gesetzes oder Vertrages.
<14>
Obwohl es sich um unterschiedliche Texte handelt, bestehen im Hinblick auf ihre Auslegung keine Unterschiede. Dies bedeutet, dass der Interpretationsvorgang "può essere considerato uniforme rispetto a qualunque testo che potenzialmente o concretamente possa essere considerato documento normativo di provenienza comunitaria. Alle stesse regole della interpretazione sono sottoposti gli atti che non hanno di per sé natura legislativa, come ad es. le sentenze della Corte di Giustizia, in quanto contengono norme giuridiche, e così le regole della interpretazione" (RUSSO 2008: 76). 7
3.2 Textproduktion und Übersetzung
<15>
Grundlage für die Erstellung gemeinschaftsrechtlicher Texte ist die Abstimmung zwischen dem nationalen und dem Gemeinschaftsgesetzgeber, die sich in der Vorphase in den Arbeiten des Rates (bzw. des Ausschusses der Ständigen Vertreter – COREPER, Comité des représentants permanents) konkretisiert. In dieser Phase dominieren die Verwaltungsapparate, insbesondere die Ministerialbürokratien, die direkt miteinander in Kontakt treten und verhandeln. Der Abstimmungsprozess innerhalb der Gemeinschaftsinstitutionen mit Mitarbeitern aus allen Mitgliedsstaaten, die von der jeweiligen Sprache und Rechtskultur ihres Mitgliedsstaates geprägt sind, verläuft selbstverständlich anders als entsprechende Prozesse auf nationaler Ebene.
<16>
Bei gemeinschaftlichen Rechtstexten stellt sich unweigerlich das Problem der Bezugsrechtskultur: Soll beim Verfassen oder Übersetzen eines Textes in italienischer Sprache auf die nationale Sprach- und Rechtskultur zurückgegriffen werden oder sollen stattdessen Alternativlösungen gesucht werden? Mittlerweile wird allgemein die zweite Lösung bevorzugt, auch wenn Neuschöpfungen noch keine Sicherheit in Übersetzungsentscheidungen bedeutet.
<17>
Zusätzlich hat die englische - bzw. die französische - Sprache in der Phase des Verfassens von Texten enormen Einfluss: Den verwendeten Arbeitssprachen entsprechen in der Regel auch inhaltliche "Originalmodelle", auch wenn im weiteren Verlauf des Normerlassverfahrens verschiedene Akteure ihre Änderungen einbringen, so dass eine echte Übereinstimmung zwischen der Sprache des Ausgangstextes und jener der Endfassung selten festzustellen sein wird (ROSSI 2005: 76-77).
<18>
Über die Umsetzung der Gemeinschaftsrechtsordnung durch nationale Regeln und Normen entstehen so neue Termini in den Mitgliedsstaaten gleich einer "Osmose" - als Ausdruck unterschiedlicher Rechtskulturen im (Erfahrungs-)Austausch zwischen den Verwaltungen (horizontale Achse) und in den verschiedenen Phasen der Vorbereitung zum Erlass neuer Rechtsakte auf Unionsebene (vertikale Achse).
<19>
Dabei ist Italienisch in der Praxis fast nie Ausgangssprache, sondern nahezu immer eine Übersetzung; gleichzeitig aber ein Modell für andere kleinere Sprachen. Der Eingang in die nationale Rechtsordnung erfolgt dabei für die unmittelbar anwendbaren EG/EU-Verordnungen ohne linguistische Mediation in Italien, das heißt, die italienische Fassung wird ausschließlich auf EU-Ebene festgelegt. Demgegenüber ist für Richtlinien kein fester Umsetzungsmodus vorgeschrieben, vielmehr entscheiden die Mitgliedstaaten selbst über die Art der Umsetzung - was häufig jedoch bedeutet, dass am Text der Richtlinie nur wenig geändert wird und diese daher ebenfalls fast unverändert in Italien gilt.
<20>
Daher ist beim Verfassen der Rechtstexte die Rolle der Übersetzer und der Juristes linguistes auf Gemeinschaftsebene entscheidend, da sie in sprachlicher Perspektive eine Standardisierung der Texte bewerkstelligen und gleichzeitig den Gebrauch auf nationaler Ebene (vor-)entscheiden.
<21>
Die häufig festzustellende Mehrdeutigkeit in den Formulierungen kann aus politischen Gründen gewollt sein (etwa um Kompromisse während der Verhandlung zu ermöglichen), kann aber auch der mangelnden Sprachkompetenz der Verfasser zugeschrieben werden. Häufig hat sie ihre Ursache allerdings schlicht im Grundsatz größtmöglicher Übereinstimmung der verschiedenen Fassungen, welcher bei parallelen Übersetzungen in ähnlichen Konstruktionen zum Ausdruck kommt, ohne dass diese entsprechend der Zielsprache angepasst werden. 8
3.3 Hilfsmittel für die Textarbeit und ihr Einsatz
<22>
Zwei Hilfsmittel stehen in dieser Phase zur Verfügung: die Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen und der Gemeinsame Leitfaden des EP, des Rates und der Kommission, für Personen, die in den Gemeinschaftsorganen an der Abfassung von Rechtstexten mitwirken. 9
<23>
Das erste Hilfsmittel (die Interinstitutionellen Regeln) ist 1992 als Vereinheitlichungsinstrument der Dokumente entstanden und enthält die Regeln und standardisierten Redaktionskonventionen, die von allen Institutionen, Organen und Agenturen der EU zu verwenden sind. Es wurde von verschiedenen offiziellen Arbeitsgruppen ausgearbeitet, in denen Vertreter der wichtigsten sprachwissenschaftlichen Dienste der Gemeinschaft vertreten waren (Juristes linguistes, Übersetzer, Terminologen, Korrektoren, etc.). Es ist in allen Amtssprachen der EU erhältlich. 10
<24>
Das zweite Hilfsmittel, der Gemeinsame Leitfaden, vereint die Beiträge von Juristen und Linguisten und wurde von den juristischen Diensten der drei Institutionen Kommission, Parlament und Rat verfasst. Die Mehrsprachigkeit wird darin ausdrücklich als wichtiger Wesenszug der Union betont, im Vorwort wird die "Pflege der redaktionellen Qualität der Legislativtexte" als Grundvoraussetzung für das Respektieren und die Anwendung der Gemeinschaftsrechtsnormen durch die Bürger bezeichnet. Dieses Handbuch für alle Personen, die in den Gemeinschaftsorganen an der Abfassung von Rechtstexten mitwirken, wird durch weitere Instrumente ergänzt, z.B. das Formularbuch der Rechtsakte des Rates, die Regeln der Gesetzgebungstechnik der Kommission, die bereits genannten Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen, die Formulare LegisWrite. Es soll durch die Mitarbeit der an der Textredaktion arbeitenden Personen selbst ständig erweitert und aktualisiert werden; dazu können sie sich an eine eigens eingerichtete Interinstitutionelle Gruppe für die redaktionelle Qualität wenden.
<25>
In einem ersten Teil des Gemeinsamen Leitfadens werden allgemeine Grundsätze erläutert (klare, einfache und präzise Formulierung; Verfassen mit Blick auf die Besonderheiten des jeweiligen Rechtsaktes sowie auf die Zielgruppe; konzise Formulierung, homogener Inhalt; Mehrsprachigkeit; terminologische Kohärenz). Danach wird auf die einzelnen Teile der Rechtsakte eingegangen, ein Teil über interne und externe Verweisungen schließt sich an. Es folgt ein weiterer Teil über Änderungen von Rechtsakten. Der Leitfaden endet mit den Schlussbestimmungen, welche eine Reihe von Modellrechtsakten enthalten (Verordnung, Richtlinie, Entscheidung nach Art. 249 EGV, Entscheidung sui generis, Empfehlung).
<26>
Die europarechtlichen, normativen Texte weisen eine homogene Konstruktion auf, da ihre Makrostruktur in Titel, Präambel, Bezugsvermerke, Erwägungsgründe, verfügender Teil gegliedert ist, wobei letzterer wegen seines normativen Gehalts (Rechte und Pflichten) der entscheidende Teil für die Adressaten des Dokuments ist. 11
<27>
Der verfügende Teil ist auch für das Verständnis des Textes von größter Bedeutung, er wird durch einen weiteren Teil ergänzt, der für normative Rechtstexte mehrsprachiger Institutionen kennzeichnend ist: Der endgültige Text ist immer ein Metatext, d.h. ein Ergebnis andauernder Überarbeitungen von Vorgängertexten, die in anderen Sprachen als der des Zieltextes geschrieben wurden. Ein Text, der mit anderen parallelen Texten koexistiert und der im Fall von (sprachlichen und damit auch rechtlichen) Auslegungszweifeln die Anrufung des Europäischen Gerichtshofes zum Zwecke einer widerspruchsfreien Auslegung zulässt. 12
<28>
Aus diesem Grund vergleichen die Juristes linguistes der Kommission die verschiedenen Textfassungen der Vorbereitungsstadien bei der abschließenden Redaktion des Textes, bevor er zur Annahme und Verabschiedung vorgelegt wird. Auf diese Weise soll die sprachliche Präzision garantiert werden und Rechtsbegriffe verwendet werden, die nicht zu stark von nationalen Traditionen der Rechtsordnung des Verfassers des Ausgangstextes geprägt sind.
3.4 Unterschiede im Rechts-Italienisch zwischen Brüssel und Rom
<29>
Die italienischen Rechtstexte im Europarecht sind in einer scheinbar verständlichen Sprache und mit transparenten Textstrukturen geschrieben. Unter den Richtlinien finden sich sowohl Texte mit nur wenigen Elementen juristischer Fachsprache, als auch solche, die zwar einen hohen Grad an Fachsprachlichkeit aufweisen, aber nicht unbedingt juristischen Inhalt haben.
<30>
Die gemeinschaftsrechtliche Fachsprache ist gekennzeichnet durch ihre Einfachheit, Anschaulichkeit und Verständlichkeit für den juristischen Laien, während sie für den Juristen größere Anforderungen an die Auslegung zur Folge hat, da sie häufig wenig definiert oder mehrdeutig ist. Dies ist ein großer Unterschied gegenüber der nationalen, italienischen Rechtsordnung, welche vor allem durch komplexe Syntax, Redundanz und mangelnde Klarheit gekennzeichnet ist. 13
<31>
"Die europarechtliche Fachsprache und Terminologie wurden nicht in einem theoretisch-linguistischen Vorgang von Sprechern derselben Sprache erarbeitet, sondern sind vielmehr das Ergebnis eines Übersetzungs- oder Anpassungsvorgangs im Innern der Institutionen. Daher verhält sich die Terminologie der Union, einschließlich der Rechtsterminologie, ähnlich wie die naturwissenschaftliche: Jeder gemeinschaftsrechtliche Technizismus ist in der Tat ein perfektes Äquivalent (oder soll dies jedenfalls sein) zu seinem Heteronom in den anderen zwanzig Sprachen (Bedürfnis sprachlicher Stabilität). [Daher bleiben] Probleme der Rechtsunsicherheit und der sprachlichen Mehrdeutigkeit häufig ungelöst" (Russo, 2008, 100-101) 14.
<32>
Die Tatsache, dass die italienische Rechtssprache auf der Ebene der Europäischen Gemeinschaft nahezu immer Ergebnis einer Übersetzung ist, wird jedoch von vielen Rechtsanwendern nicht ausreichend berücksichtigt, welche gemeinschaftsrechtliche Texte wie jede andere nationale Rechtsnorm behandeln. Diesen gegenüber sind erstere allerdings wegen der vielen Kontrollen und Änderungen im Laufe des Normsetzungsprozesses an redaktioneller Qualität deutlich überlegen.
<33>
Die Klarheit, Einfachheit und transparente Satzstruktur der auf europäischer Ebene erarbeiteten Verwaltungs- und Rechtstexte stehen, wie oben gezeigt, in einem starken Gegensatz zur Komplexität und zur geringen Einheitlichkeit, welche allgemein die Verwaltungs- und Rechtstexte auszeichnet, die in Italien verfasst werden. Um dies an einem Beispiel zu verdeutlichen, wird die Arbeitsmethode der REI anhand von italienischen Rechtstexten in Italien dargestellt.
4. REI - Expertennetzwerk zur Verbesserung der Qualität der italienischen Rechtssprache
<34>
Die europäische Rechtssprache ist das Hauptthema des von der Generaldirektion Übersetzung gestarteten Projektes "REI - Rete di Eccellenza dell’Italiano istituzionale" (wörtlich: Expertennetzwerk Italienisch in den Institutionen). 15 Der Aufgabenbereich dieses Expertennetzwerks liegt vor allem in der schnellen Kommunikation und Übertragung von Terminologie und Dokumentation, der erwartete Nutzen in der einheitlichen Verwendung von Terminologie. Das Mittel dazu ist die Einbindung von Fachleuten aus verschiedenen Bereichen und Institutionen, die insbesondere folgenden Zwecken dienen soll: der Prägung neuer Termini, der Übersetzung neuer Begriffe und der Prüfung und Begutachtung von Terminologie in entsprechenden Datenbanken. 16 Das Netzwerk will auf diese Weise die verschiedenen Initiativen im Hinblick auf Italienisch in den Institutionen verbinden und koordinieren, um die Kompetenzen von Experten aus verschiedenen Bereichen und Institutionen zu nutzen, und um neue Erkenntnisse für die Redaktion, die Übersetzung und Harmonisierung von Rechtstexten und anderen Dokumenten im Gemeinschaftsrecht zu gewinnen. Zu den Zielen gehören vor allem die allgemeine sprachwissenschaftliche Unterstützung sowie Untersuchungen und Lösungsvorschläge zu terminologischen Fragen in Texten aus den zu Prioritäten erklärten Bereichen Recht, Finanzen und Gesundheit.
4.1 Die Aktivitäten der REI
<35>
Um die verschiedenen Aktivitäten rund um das Italienisch in den Institutionen sowie die beteiligten Wissenschaftler und Vertreter der Institutionen kennen zu lernen, sie zu erfassen und ihnen die Möglichkeit eines Austauschs zu bieten, wurden bereits Treffen veranstaltet und ein Koordinierungsausschuss eingesetzt 17, welcher die drei Komponenten repräsentieren soll, aus denen das Expertennetzwerk besteht: europäische und nationale Institutionen sowie die Wissenschaft. Die REI beabsichtigt alle Rechtsanwender zu erfassen, die in unterschiedlichen Institutionen und Berufen damit befasst sind, die Kommunikation in Italienisch klar, verständlich, allen zugänglich und qualitativ hochwertig zu gestalten. 18
<36>
Nachdem die Rechtssprache als vorrangiges Betätigungsfeld anerkannt wurde, gilt eine der ersten von der REI ausgewählten Pilotaktionen der Ausarbeitung einer Liste von Termini und Rechtsbegriffen mit Übersetzungsproblemen (fehlende italienische Äquivalente, Bedeutungsunterschiede zwischen Gemeinschaftsrecht und italienischer Rechtsordnung, verschiedene italienische Übersetzungsmöglichkeiten für einen ausländischen Terminus). Die Anfragen aus Brüssel zur Lösung konkreter Probleme enthalten dazu eine Reihe für die Terminologiearbeit wichtiger Angaben: Bei der Suche nach Termini und den ihnen zugrunde liegenden Rechtsbegriffen soll vor allem von den Rechtsquellen des Gemeinschafts- und Unionsrechts ausgegangen und aufgezeigt werden, ob und inwieweit der Terminus im nationalen Recht eine andere Bedeutung hat, als auf der gemeinschaftsrechtlichen Ebene. 19
<37>
Neben den genannten Treffen hat sich im Juni 2006 eine Gruppe der REI an der Accademia della Crusca 20 getroffen, um über die Rechtssprache zu arbeiten. Ziel des Treffens war eine Bestandsaufnahme sowohl der wissenschaftlichen Überlegungen als auch der Instrumente in der Praxis, wobei Juristen und Linguisten Informationen über Forschungsprojekte und -ergebnisse austauschten, die als Grundlage für neue Projekte dienen können. Die behandelten Themen umfassten sowohl lexikalische und terminologische Fragen als auch textbezogene Probleme, insbesondere Fragen des drafting, das erst in jüngster Zeit Eingang in die Lehrpläne einiger italienischer, rechtswissenschaftlicher Fakultäten gefunden hat. In einem zweiten Teil des Treffens wurden praktische Fragen als Beispiele für verschiedene Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen bei Übersetzungsmethoden behandelt. 21
4.2 Die Arbeitsgruppen der REI
<38>
Zur Konzentration auf die wichtigsten Fragen wurde die Bildung von fünf Arbeitsgruppen beschlossen, in denen sich die Mitglieder des Netzwerkes nach Interesse und Fähigkeiten einbringen können, und die sich jeweils einem der folgenden Themenbereiche widme
-
- Methodische und juristische Kriterien
- Wirtschafts- und Finanzterminologie
- Rechtsterminologie
- Qualität von Normsetzung und drafting
- Handbuch für das Verfassen von Normen
<39>
Jede Arbeitsgruppe plant ein eigenes Programm von Aktivitäten entsprechend ihrer eigenen Methoden, das hier am Beispiel der REI–Arbeitsgruppe 4 (Qualität von Normsetzung und drafting) kurz vorgestellt werden soll. Diese Arbeitsgruppe befasst sich aus Sicht des Sprachwissenschaftlers vor allem mit Textanalyse und pragmatischer Analyse der fachsprachlichen Kommunikation in Recht und Verwaltung. Dazu sind konkret Kriterien notwendig, die als Leitlinien beim Verfassen von Rechtstexten dienen können, z.B. Klarheit des Inhalts, Vollständigkeit der Botschaft und Homogenität des Inhalts. Die Arbeit erfolgt auf der Grundlage des Forschungsstandes in Italien und im Ausland, wobei zunächst die Unterschiede verglichen werden, die innerhalb der Arbeitsgruppe zwischen Juristen und Linguisten auftreten. Ein weiterer Themenbereich der Arbeitsgruppe, ebenfalls in engem Zusammenwirken von Juristen und Linguisten, betrifft die Vereinfachung der entsprechenden Normtexte mit dem Ziel der Steigerung ihrer Lesbarkeit und Verständlichkeit. Dazu werden die Normen einer Textanalyse unterzogen, insbesondere im Hinblick auf die Makrostruktur und die Erkennbarkeit der Textgattung.
<40>
Zusammenfassend ist die Aktivität der REI-Arbeitsgruppe 4 geprägt durch die interdisziplinäre Zusammenarbeit und Arbeitsteilung mit dem Ziel einer Qualitätssteigerung. Zu den einzelnen Tätigkeitsbereichen gehören die Erstellung von Richtlinien für die Auslegung von unbestimmten Rechtsbegriffen (z.B. buonafede "gutgläubig", entro un termine adeguato "innerhalb einer angemessenen Frist"), die Aufstellung typischer sprachlicher Probleme in Gesetzen sowie Vorschläge zu ihrer Lösung. Weitere Aufgabenbereiche liegen in der terminologischen und grammatikalischen Arbeit, der Erarbeitung von Qualitätsindizes und geläufigen Formeln sowie der Bereitstellung von Übersetzungslösungen, die sich an den englischen und französischen Formeln orientieren und gleichzeitig Standards der italienischen Rechtssprache respektieren.
4.3 Konkrete Verbesserungsvorschläge als Ergebnis
<41>
Über das konkrete Beispiel hinaus könnten diese Verbesserungsvorschläge in Lehr- und Handbüchern sowie Formularbüchern mit Mustertexten der Verwaltungs- und Rechtssprache Eingang finden, welche sowohl für die Verwender als auch für die Leser aufgrund des Wiedererkennungs- und Standardisierungseffektes hilfreich wären. Ideal wäre eine Datenbank solcher Textmuster im Internet, auf die die Verwaltungen jederzeit zugreifen können; zudem könnte eine derartige Datenbank auch ständig aktualisiert werden. Die Autonomie einiger Verwaltungsbereiche, z.B. der Universitäten, steht nicht im Widerspruch zu dieser Anregung, da bereits aus den Ähnlichkeiten der untersuchten Texte hervorgeht, dass diese zwischen den Universitätsverwaltungen zirkulieren und miteinander verglichen werden.
<42>
In einem zukünftigen Forschungsprojekt soll die Untersuchung durch den Übergang von der makrostrukturellen auf die mikrostrukturelle Ebene vertieft werden, insbesondere unter lexikalisch-terminologischen Gesichtspunkten und mit Hilfe von Frequenz-Untersuchung. Die Ergebnisse zu den lexikalisch-terminologischen Kriterien werden im Anschluss mit den Theorien zur Lesbarkeit und Verständlichkeit in Beziehung gesetzt.
<43>
In diese Richtung gehen die verschiedenen konkreten Arbeiten der REI, die ebenso wie die anderen Aktivitäten durch eine intensive praktische und konkrete Zusammenarbeit von Juristen und Sprachwissenschaftlern gekennzeichnet sind und regelmäßig Gelegenheit zu interdisziplinärem Nachdenken, Austausch und konstruktiver Auseinandersetzung bietet. Das gemeinsame Ziel ist dabei, die italienische Sprache der Institutionen in Italien und in Europa klar und verständlich zu gestalten, um dadurch ihr Ansehen und ihre Verwendung in einem mehrsprachigen Europa zu fördern.
5. Verbesserte Qualität der italienischen Rechtssprache über den Umweg Europa? Eine Bewertung
<44>
Obwohl die italienische Rechtssprache auf europäischer Ebene zunächst als weniger wichtig im Vergleich zur nationalen Rechtssprache und daher als nachrangig angesehen wurde, zeigt die Historie, wie sich eine Fachsprache (Fachsprachvariante) durch die Begegnung zwischen verschiedenen Kulturen und unterschiedlichen Interessengruppen verändert. Womit sich die Frage nach der Einrichtung einer eigenständigen Disziplin 'Geschichte der Rechtssprache' stellt.
<45>
Sprachen bilden sich, verändern sich und sie befruchten sich gegenseitig. Barbier schlug 2002 die Schaffung einer dritten Fachsprache vor (in RAUS 2010: 164), des Eurokratischen, das
"in der Lage sei, die Begriffskategorien eines Kultursystems in ein anderes zu übertragen. Nimmt man die gemeinschaftsrechtliche Sprache als 'dritte Sprache' an, würde daraus für den Vorgang des Übergangs eines europäischen Begriffs auf einen nationalen Terminus folgen, dass es sich inhaltlich um eine Art 'innersprachliche' Übersetzung des gemeinschaftsrechtlichen Begriffs in einen der nationalen Sprache handelt. Demzufolge käme dem Europäischen Gerichtshof im Ergebnis die Rolle einer letzten 'Korrekturinstanz' im Gesamtsystem der Auslegung zu. Da auch er die mit der Mehrsprachigkeit der EU verbundenen kulturellen Elemente nicht beseitigen kann, muss der Gerichtshof die Rolle eines über den Parteien stehenden Dritten dort wahrnehmen, wo die europäische Rechtssprache nicht zur Lösung der Auslegungsprobleme ausreicht". (Übersetzung der Autorin)
Originaltext:
"in grado di tradurre le categorie di un sistema culturale all’altro. Ponendo il linguaggio comunitario come 'terzo linguaggio', si potrebbe pensare al passaggio dal termine europeo a quello nazionale come a una sorta di traduzione 'intralinguistica' tra il termine comunitario e il termine nazionale a livello di contenuto. Conseguentemente, la Corte di giustizia risulterebbe avere il ruolo di 'correttivo' fondamentale di un intero sistema interpretativo, per il quale, non potendo comunque eliminare gli elementi culturali legati al multilinguismo dell’UE, è proprio la Corte ad assolvere al ruolo di un terzo super partes laddove il linguaggio giuridico europeo non riesce appunto a risolvere i problemi interpretativi". (RAUS 2010: 165)
<46>
Das Expertennetzwerk REI könnte daher ein wichtiger Bezugspunkt für sprachwissenschaftliche Überlegungen werden und allmählich eine Unterstützungsfunktion sowohl im nationalen als auch im europäischen Rahmen wahrnehmen, insbesondere aufgrund der Notwendigkeit einer ständigen Abstimmung zwischen Institutionen, Experten und Anwendern.
<47>
Die REI vereint in sich alle Charakteristika eines Netzwerkes. In diesem Rahmen arbeiten sowohl Rechtswissenschaftler und Sprachwissenschaftler, Akademiker und Praktiker, Experten und Übersetzer aus nationalen Verwaltungen und europäischen Institutionen zusammen. Obwohl seit einigen Jahren eine Vereinbarung über die Mitarbeit besteht, die von allen, die zum Netzwerk gehören wollen, unterzeichnet werden soll 22, ist die Mitarbeit weiterhin freiwillig und ohne Honorar. Die Arbeit findet in den verschiedenen Arbeitsgruppen statt, wobei einzelne Personen auch gleichzeitig in mehreren Arbeitsgruppen engagiert sein können. Ihre sprachwissenschaftliche Forschungstätigkeit oder Reflektion trägt entweder zum Ausbau der auf der Webseite der REI veröffentlichten Glossare bei, oder – auf entsprechende Anfrage der europäischen Institutionen – zur Lösung spezifischer Probleme bzw. zu fachsprachlichen Studien im Hinblick auf Änderungen von Verwaltungsdokumenten.
<48>
Die positiven Aspekte des Netzwerkes sind seine Flexibilität und seine Anpassungsfähigkeit durch problembezogene Bildung von Expertengruppen. Das Fehlen institutionalisierter Formen ist jedoch ein wesentlicher Schwachpunkt, welcher bei der Realisierung von Änderungen an der italienischen Rechtssprache zum Tragen kommt. Allerdings sehen auch institutionalisierte Initiativen im Sprachbereich niemals Strafsanktionen als Folge von Nichtbeachtung vor. Dies ist auch gut so, da Sprache ein dynamisches Phänomen ist, das sich an politische, soziale, wirtschaftliche und historische Gegebenheiten anpasst.
<49>
Aus diesen Gründen soll mit der Schaffung des REI-Netzwerks ein Kompetenzzentrum geschaffen werden, ein Bezugspunkt für linguistische Fragen, das durch Autorität und Akzeptanz seiner Entscheidungen überzeugt. Über das ständig aktualisierte Webportal der REI, können zahlreiche Ressourcen zum Italienischen in den Institutionen abgerufen werden, sowohl für die europäische als auch für die nationale Ebene.
<50>
Die Vorteile eines Expertennetzwerk für sprachlich-rechtliche Fragen scheinen überzeugend und der Nachahmung wert, wie die Bildung weiterer Gruppen für andere Sprachen zeigt: Innerhalb der EU entstehen ähnliche Projekte, zum Beispiel die slowakische "Schwester" Slovenská terminologická siet´ (STS). 23
<51>
Die Arbeit der REI umfasst Rechtstexte sowohl der europäischen als auch der italienischen Institutionen. Die Arbeit auf und der Vergleich der beiden Ebenen macht die Mitarbeit am Expertennetzwerk interessant und konstruktiv. Die Abstimmungsarbeit und die Überlegungen, die für die Schaffung eines europäischen Rechtsitalienisch nützlich sind, basieren grundsätzlich auf dem ständigen Vergleich mit der in Italien verwendeten Rechtssprache und können so auch zu deren qualitativer Verbesserung beitragen. So kann der "Umweg über Europa" auch zu einer Erneuerung der nationalen Rechtssprache führen. Denn die "neue" Sprache muss schon deshalb innovativ und flexibler sein, weil sie stärker von transnationalen Begriffen geprägt ist, und mit neuen Termini Rechtsinstitute und -begriffe beschreiben muss, die in der Ausgangssprache des Mitgliedsstaates nicht vorhanden sind.
6. Literatur
AINIS 2002 = Michele Ainis: La legge oscura. Come e perché non funziona, Bari: Laterza 2002.
BENACCHIO 2004 = Gian Antonio Benacchio: Diritto privato della Comunità europea, Padova: Cedam 2004.
CAVAGNOLI 2007 = Stefania Cavagnoli: La comunicazione specialistica, Roma: Carocci 2007.
CIGNETTI 2005 = Luca Cignetti: "Sfondi e rilievi testuali nella Costituzione della Repubblica Italiana." In: Angela Ferrari (ed.), Rilievi. Le gerarchie semantico-pragmatiche di alcuni tipi di testo, Firenze: Cesati 2005, S. 85-135.
COMITATO DI ORIENTAMENTO 2001 = Comitato di Orientamento, Regime linguistico: opzioni supplementari – Documento n°9 destinato all'Ufficio di Presidenza –– SG.EL/01-125.def – PE 305.382/BUR, 2001.
COSMAI 2007 = Domenico Cosmai: Tradurre per l'Unione Europea. Problematiche e strategie operative, Milano: Hoepli 2007.
DE MAURO 2006 = Tullio De Mauro: Introduzione alla Costituzione della Repubblica Italiana (1947), Torino: Utet 2006.
FIORITTO 1997 = Alfredo Fioritto: Manuale di stile. Strumenti per semplificare il linguaggio delle amministrazioni pubbliche, Bologna: Il Mulino 1997.
GEMEINSAMER LEITFADEN / GUIDA PRATICA COMUNE = Gemeinsamer Leitfaden des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission für Personen, die in den Gemeinschaftsorganen an der Abfassung von Rechtstexten mitwirken; Luxemburg: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften 2003; [online: http://eur-lex.europa.eu/it/techleg/index.htm / http://eur-lex.europa.eu/de/techleg/index.htm ].
INTERINSTITUTIONELLE REGELN / MANUALE INTERISTITUZIONALE = Interinstitutionelle Regeln für Veröffentlichungen / Manuale interistituzionale di convenzioni redazionali; Luxemburg: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften [online: http://publications.europa.eu/code/ ].
LABRIE 1993 = Normand Labrie: La Construction linguistique de la Communauté européenne, Paris: Honoré Champion Éditeur 1993.
MORTARA GARAVELLI 2001 = Bice Mortara Garavelli: Le parole e la giustizia. Divagazioni grammaticali e retoriche su testi giuridici italiani, Torino: Einaudi 2001.
RAUS 2010 = Rachele Raus (a cura di), Multilinguismo e terminologia nell'Unione Europea, Milano: Hoepli 2010.
ROSSI 2005 = Piercarlo Rossi: Il diritto privato europeo nella comparazione tra sistemi giuridici nazionali. Analisi linguistica e contesti interpretativi, Torino: Giappichelli 2005.
RUSSO 2008 = Ennio Russo: L'interpretazione dei testi normativi comunitari, Milano: Giuffrè 2008.
VAN CALSTER 1997 = G. Van Calster: "The EU's Tower of Babel – The Interpretation by the European Court of Justice of Equally Authentic Texts Drafted in more than one Official Language." In: Yearbook of European Law [YEL] 17 (1997), 363–393.
Online-Materialien
Regole e suggerimenti per la redazione dei testi normativi, manuale per le Regioni promosso dalla Conferenza dei Presidenti delle Assemblee legislative delle Regioni e delle Province autonome con il supporto scientifico dell’Osservatorio legislativo interregionale Terza edizione dicembre 2007; http://www.consiglio.regione.toscana.it/leggi-e-banche-dati/Oli/Manuale/man-ed-3.asp [18.07.2011]
Linguaggio amministrativo chiaro e semplice, http://www.maldura.unipd.it/buro/ [18.07.2011]
Il manuale di scrittura amministrativa, http://www1.agenziaentrate.it/documentazione/guide/scrittura_amministrativa/index.htm [18.07.2011]
Fußnoten
1 Ein Beispiel ist die Entscheidung der Europäischen Kommission vom 10. November 2004, mit welcher die Verwendung von drei Sprachen (Englisch, Französisch und Deutsch) für Ausschreibungen angeordnet wurde. Das Gericht erster Instanz kassierte diese Entscheidung mit Urteil vom 20. November 2008 (Italien/Kommission, Rechtssache T-185/05, Amtsblatt der EU vom 10.1.2009, C 6/20).
2 Als Beispiel kann, stellvertretend für viele ähnliche Situationen der Status der katalanischen Sprache gelten, die deutlich mehr Sprecher hat als z.B. Dänisch: Trotzdem ist Dänisch als offizielle Sprache Dänemarks Amtssprache der EU, während Katalanisch diesen Status nicht genießt. Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung der Regional- und Minderheitssprachen sind in einer entsprechenden Charta des Europarates von 1992 verankert, die von den Unterzeichnerstaaten national umzusetzen ist. Außerdem fördert die EU diese Sprachen in verschiedenen Programmen und Aktionen (z.B. Mercator, oder das Europäische Büro für weniger verbreitete Sprachen - EBLUL). Der (gescheiterte) Verfassungsvertrag enthielt ebenfalls die ausdrückliche Verpflichtung zum Respekt und zur Pflege der Regional- und Minderheitssprachen.
3 Besonders deutlich wird dies an der am 1. Januar 2007 erfolgten Aufwertung des Irisch-Gälischen zur Amtssprache, obwohl Irland bereits seit mehr als zwei Jahrzehnten Mitglied der Europäischen Union (bzw. Gemeinschaft) ist und Irisch selbst in Irland nur von einem kleinen Teil der Bevölkerung gesprochen wird.
4 Zuständige Kommissarin ist seit 2009 Androulla Vassiliou; s. Webseiten der Generaldirektion Übersetzung, http://ec.europa.eu/dgs/translation/index_en.htm [18.07.2011] und des Themenbereichs Mehrsprachigkeit, http://ec.europa.eu/education/languages/index_de.htm [18.07.2011].
5 Verordnung (EG) Nr. 920/2005 des Rates vom 13. Juni 2005 zur Änderung der Verordnung Nr. 1 vom 15. April 1958 zur Regelung der Sprachenfrage für die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und der Verordnung Nr. 1 des Rates vom 15. April 1958 zur Regelung der Sprachenfrage für die Europäische Atomgemeinschaft sowie zur Einführung befristeter Ausnahmeregelungen zu diesen Verordnungen (Amtsblatt der EU vom 18.6.2005, L 156/3).
6 So hat bspw. der Terminus "Unternehmen" unterschiedliche rechtliche Bedeutung, je nach Verwendung in der nationalen oder in der gemeinschaftsrechtlichen Rechtsordnung; vgl. BENACCHIO 2004: 46-49.
7 "... hinsichtlich aller Texte als einheitlich betrachtet werden kann, die potenziell oder konkret als normative Dokumente gemeinschaftsrechtlicher Herkunft angesehen werden können. Denselben Auslegungsregeln unterliegen auch die Rechtsakte, die selbst nicht gesetzgeberischer Natur sind, wie etwa die Urteile des Europäischen Gerichtshofes, da auch sie Rechtsnormen beinhalten und daher ebenfalls Auslegungsregeln" (Übersetzung der Autorin).
8 Vgl. die Beispiele bei COSMAI 2007: 53-54: "The Committee of the Regions reaffirms the need for the European policies to focus primarily on the Europe-wide promotion of local development and on unleashing all the potential of the resources available throughout the EU’ regions".
9 INTERINSTITUTIONELLE REGELN / MANUALE INTERISTITUZIONALE: http://publications.europa.eu/code ; GEMEINSAMER LEITFADEN / GUIDA PRATICA COMUNE: http://eur-lex.europa.eu/de/techleg/index.htm / http://eur-lex.europa.eu/it/techleg/index.htm [18.07.2011]; für Nachweise in italienischer Sprach vgl. FIORITTO 1997 sowie die Online-Nachweise zur Bibliographie.
10 Das Handbuch ist in vier Teile unterteilt, welche sich auf das Amtsblatt, die Veröffentlichungen, die gemeinsamen, für alle Sprachfassungen einheitliche Richtlinien und die spezifischen Richtlinien der italienischen Sprache beziehen.
11 Zur Struktur europarechtlicher normativer Rechtstexte s. RUSSO 2008: 53-71.
12 Interessant ist in diesem Zusammenhang das von RUSSO 2008: 94, angeführte Beispiel zur Übersetzung von Handelstransaktionen vom Französischen ins Italienische ("toute transaction entre des entreprises ou entre des entreprises et les pouvoirs publics qui conduit à la fourniture de marchandises ou à la prestation de\service contre rémunération" und "contratti tra imprese ovvero tra imprese e pubbliche amministrazioni che comportano la consegna di merci o la prestazione di servizi, contro pagamento di un prezzo"), da hier offensichtlich keine Äquivalenz vorliegt, sondern der Sinn des französischen Begriffs wesentlich weiter gefasst ist, als der des italienischen. Im selben Text beklagt Russo die Dominanz der Sprachwissenschaftler gegenüber der Juristen beim Verfassen der Rechtsakte, die ihn sogar zu folgender Aussage bringt: "Man kann sich auf die technisch-juristische Qualität gemeinschaftsrechtlicher Normativakte nicht verlassen" (96). (ÜdA)
13 Stellvertretend für zahlreiche Untersuchungen vgl. AINIS 2002 und MORTARA GARAVELLI 2001. Anders die Sprache der italienischen Verfassung (CIGNETTI 2005; DE MAURO 2006).
14 "Il linguaggio e la terminologia comunitaria non derivano da un’elaborazione teorico-linguistica effettuata da parlanti di una lingua, ma sono piuttosto il risultato di un’operazione di traduzione o di adattamento compiuta all’interno delle istituzioni. Di conseguenza, la terminologia comunitaria, compresa quella giuridica, si comporta più similmente a quella di matrice scientifica: ogni tecnicismo comunitario è infatti perfettamente equivalente (o, perlomeno, intende esserlo), al suo eteronomo nelle altre venti lingue (esigenza di stabilizzazione linguistica)" (RUSSO 2008: 100-101). Ma come detto sopra, "i problemi di incertezza giuridica e di ambiguità semantica rimangono invece spesso irrisolti“.
15 Als Initiatorin federführend war Daniela Murillo Perdomo, die damals linguistische Referentin der italienischen Abteilung der Generaldirektion Übersetzung in Brüssel.
16 Vgl. für Informationen über die REI und deren Ziele die Webseite des Expertennetzwerks unter http://www.reterei.eu bzw. http://ec.europa.eu/dgs/translation/rei/ [18.07.2011].
17 Auf dem Treffen in Rom (März 2006); jedes Jahr finden zwei Treffen statt: eins in Italien, eins in Brüssel.
18 Vgl. REI-Portal unter http://ec.europa.eu/dgs/translation/rei/giornate/index.htm [18.07.2011].
19 Ein Beispiel aus den für die REI erarbeiteten Terminologiekarteiblättern: "SOFT LAW " Presente in IATE, Aspetti problematici: traduzione efficace tra "diritto autorevole ma non vincolante", "diritto non strettamente vincolante", "legge mite", altro?" (Übersetzung: in der IATE-Datenbank der EU vorhanden, problematische Aspekte: treffende Übersetzung zwischen "einflußreiches, aber nicht bindendes Recht", "Recht ohne Bindungswirkung im engeren Sinn", "sanftes Recht", andere Vorschläge?) oder gender mainstreaming "Presente in IATE con "integrazione di genere", Doppia problematica: talune delegazioni preferirebbero che non fosse tradotto affatto, la delegazione italiana propone "trasversalità di genere". Alla Crusca per neologismo?" (Übersetzung: in der IATE-Datenbank der EU vorhanden, als "Integration der Geschlechter"; doppeltes Problem: einige Delegationen bevorzugen, den Begriff nicht zu übersetzen und ihn in Englisch zu verwenden, während die italienische Delegation "Geschlechtertransversalität" vorschlägt. Lösung durch Vorlage an die Accademia della Crusca zur Entscheidung über Neologismus? Die letzte Entscheidung bleibt aber bei der EU."
20 Die Accademia della Crusca ist national und international eine der wichtigsten fachlichen Autoritäten für Forschungen zur italienischen Sprache. Ihre Aktivitäten dienen gegenwärtig folgenden Zielen: "Unterstützung wissenschaftlicher Forschung und Ausbildung junger Wissenschaftler im Bereich der italienischen Linguistik und Philologie durch die eigene Fachabteilungen (centri) und in Zusammenarbeit mit den Universitäten; Aufarbeitung der Sprachgeschichte und Schaffung eines kritischen Bewusstseins zur italienischen Sprache in ihrer aktuellen Entwicklung im Kontext des sprachlichen Austausches in einer globalisierten Welt und Verbreitung der Ergebniss in der italienischen Gesellschaft und insbesondere in den Schulen; Zusammenarbeit mit den wichtigsten ähnlichen Institutionen im Ausland und mit den Institutione der italienischen Regierung und der Europäischen Union für eine auf Verbreitung der Mehrsprachigkeit in Europa gerichteten Politik. " Quelle: Homepage der Accademia della Crusca, http://www.accademiadellacrusca.it [18.07.2011]. (Übersetzung der Autorin) – Originaltext: "sostenere, attraverso i suoi Centri specializzati e in rapporto di collaborazione e integrazione con le Università, l'attività scientifica e la formazione di nuovi ricercatori nel campo della linguistica e della filologia italiana; acquisire e diffondere, nella società italiana e in particolare nella scuola, la conoscenza storica della nostra lingua e la coscienza critica della sua evoluzione attuale, nel quadro degli scambi interlinguistici del mondo contemporaneo; collaborare con le principali istituzioni affini di Paesi esteri e con le istituzioni governative italiane e dell'Unione Europea per la politica a favore del plurilinguismo del nostro continente." Die Crusca hat, in Oktober 2010, n. 41, ein Blatt La crusca per voi veroffentlicht mit dem Thema: Dove va la lingua giuridica? (Wohin geht die Rechtssprache? n.d.A).
21 Die von der Arbeitsgruppe herausgearbeiteten Parameter betreffen die technische Verständlichkeit, die Stellung im Textverlauf, die systematische Stellung im Normkontext sowie Stilfragen.
22 Vgl. die Webseite http://ec.europa.eu/dgs/translation/rei/rete/struttura_rei.htm [18.07.2011].
23 Vgl. http://ec.europa.eu/dgs/translation/sts/index_en.html ; auf diese Seite gelangt man über die Generaldirektion Übersetzung, welche terminologische und andere Ressourcen für alle Amtssprachen der EU enthält. Weitere Netzwerke entsprechend dem REI-Modell sind in Vorbereitung (konkrete Bemühungen gibt es bei den Übersetzern aus Malta und Rumänien).