Rezension zu „Recht verstehen. Wie Laien, Juristen und Versicherungsagenten die ‚Riester-Rente‘ interpretieren“
von Angelika Becker und Wolfgang Klein. Berlin, Akademie Verlag 2008.
24. Februar 2011
urn:nbn:de:hbz:38-74796
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Wie im hier zu rezensierenden Buch angeführt wird, ist die Unverständlichkeit des Rechts zwar ein weithin geteilter Gemeinplatz, auch auf dem Gebiet der Rechtslinguistik.; empirische Studien dazu, wo die Probleme bei der Aufgabe tatsächlich liegen, Rechtstexte zu verstehen, sind dagegen rar. Die linguistische Betätigung mit der Sprache des Rechts findet in ihrer Mehrheit im Bereich der System- und Registerlinguistik (Untersuchung der Verteilung und Verwendung bestimmter sprachlicher Einheiten, wie z.B. MINÁRIKOVÁ 2006), im Bereich der kontrastiven Text- und Textsortenforschung (z.B. ENGBERG 1997) oder auf dem Gebiet der Untersuchung kommunikativer Interaktion vor Gericht (z.B. die Arbeiten in HOFFMANN 1989) statt. Verständlichkeit wird dabei oft als ein von untersuchten Sprach-, Text- oder Dialogstrukturen abgeleitetes Thema behandelt (wie in den drei genannten Arbeiten), oder eben auf übergeordneter Ebene als fast philosophisches Thema abgehandelt: Ist Rechtsverständlichkeit möglich? Ist sie notwendig? An wen wenden sich die Gesetze? Arbeiten, die sich mit den tatsächlichen und ermittelbaren Grundlagen des Verstehens beschäftigen, sind dagegen seltener. Beispiele solcher Arbeiten sind Busse 1992 und Felder 2003, die sich beide hauptsächlich mit Bedeutungskonstruktion in juristischer Kommunikation und mit den dahinter liegenden Wissensrahmen beschäftigen. Aber auch bei diesen beiden Arbeiten wird primär mit Texten und nicht mit empirischen Erhebungen bei Kommunikationsteilnehmern gearbeitet. Anders dagegen bei den Arbeiten von Karin Luttermann (z.B. LUTTERMANN 2001a, 2001b), die empirisch durch Befragungen das Wissen auch von Laien zu den von ihr untersuchten Rechtsbegriffen erfragt. Hier ist eine empirische Untermauerung der Aussagen zu den Verstehensgrundlagen eindeutig gegeben. Die Untersuchung, die in dem hier zu rezensierenden Buch vorgestellt wird, geht noch einen Schritt weiter als zur Ermittlung der Verstehensgrundlagen, und darin besteht ihr besonderer Wert: Sie untersucht empirisch den Prozess der Lösung eines Vermittlungsproblems, dessen Lösung das Verstehen eines Rechtstextes voraussetzt. Es handelt sich dabei um eine prozessorientierte Studie, die Aufschluss über auch praktisch relevante Aufgabenlösungen in der gesellschaftlichen Wirklichkeit geben soll. Mit diesem Untersuchungsdesign unterscheidet sich die Arbeit wohltuend von der großen Mehrheit von Arbeiten zur Rechtsverständlichkeit.
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Im einleitenden Kapitel wird die Rolle von Sprache und von Texten im Allgemeinen für das Erzielen von Verständnis und Verständlichkeit überblicksartig darlegt. Dieses Kapitel bildet sozusagen den übergeordneten theoretischen Rahmen für die Darstellung der Untersuchung und enthält auch einen knapp gehaltenen Überblick über den Stand der Forschung. Das Hauptgewicht des Buches liegt aber nicht in der Rahmendarstellung, sondern auf einer recht detaillierten Darlegung des Vorgehens bei der Untersuchung eines Verstehensprozesses. Diese Themengewichtung erscheint angesichts der oben angeführten geringen Anzahl ähnlicher Untersuchungen gerechtfertigt: Es gibt in der Literatur keinen Mangel an umfangreichen und generellen Darstellungen zu Sprache und Verstehen, auch nicht auf dem Gebiet des Rechts; dagegen fehlt es an Darlegungen dazu, wie man empirisch den Verstehensprozess untersuchen kann. Diese Lücke füllt das Buch.
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Ehe die zentralen Teile des Buches behandelt werden, soll jedoch ein Kommentar zum Forschungsüberblick erlaubt sein. Dieser ist sehr knapp gehalten und beinhaltet lediglich fünf Arbeiten, deren Ansätze behandelt werden. Alle behandelten Arbeiten sind einschlägig, aber es fehlen Hinweise auf Arbeiten wie die genannten von Karin Luttermann und auf andere, empirisch orientierte Arbeiten wie z.B. Engberg/Koch 2000 und Grönert 2004. Generell ist die zitierte Literaturgrundlage relativ alt. Die Mehrzahl der Veröffentlichungen, auf die Bezug genommen wird, liegt vor dem Jahr 2000. Nach 2003 gibt es lediglich zwei Verweise. Dieser Sachverhalt ist wahrscheinlich darauf zurückzuführen, dass das Buch wie in seiner Einleitung angeführt im Rahmen eines Projekts durchgeführt worden ist, das lediglich bis 2004 lief, obwohl das Buch erst 2008 erschienen ist. Die lange Redaktionszeit hat dem Wert des Hauptteils keinen Schaden zugefügt, aber der Forschungsüberblick befindet sich aus diesem Grund nicht auf dem letzten Stand der Entwicklung, zumal der Bereich der Untersuchungen zur Verständlichkeit des Rechts in den letzten fünf Jahren eine rasante Entwicklung erlebt hat.
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Die Darlegung der eigentlichen Untersuchung gliedert sich in ein Kapitel zum grundlegenden Aufbau der Studie an sich (Probanden, Versuchsaufbau, Textgrundlage, Kap. 2), ein Kapitel zur Erhebung der Daten (Kap. 3), ein Kapitel zur Untersuchung des Rechercheverhaltens der Probanden (Kap. 4), zwei Kapitel zu deren detaillierten Verstehensergebnissen bzw. Interpretationen (ausführliche Darlegung in Kap. 5, zusammenfassende Darlegung in Kap. 6), sowie ein Kapitel zu den nachträglich erhobenen eher bleibenden Verstehensergebnissen bei den Probanden (Kap. 7). In einem abschließenden Kapitel (Kap. 8) werden die Hauptergebnisse der Untersuchung kurz zusammengefasst.
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Gegenstand des untersuchten Verstehensprozesses ist ein Satz von allgemeinen Versicherungsbedingungen, der die Regeln in Verbindung mit der sogenannten ‚Riester-Rente‘ darlegt. Hinter der Wahl des Textes steht der Gedanke, einen Rechtstext zu untersuchen, der dem Transparenzgebot der EG-Richtlinie über Verbraucherverträge unterliegt. Wahrscheinlich spielt auch der Wunsch eine Rolle, die Verständlichkeit eines rechtlichen Textes zu untersuchen, der Merkmale von Gesetzestexten hat, aber näher an der praktischen Wirklichkeit ist. Dadurch kann die Diskussion umgangen werden, inwiefern Gesetzestexte (= die Rechtstexte, bei denen sonst am häufigsten die Verständlichkeit diskutiert wird) für Bürger gedacht sind oder nicht, inwiefern also der Bürger verlangen kann, ohne Vermittlung durch Fachleute einen Gesetzestext verstehen zu können. Denn dies muss eindeutig bei Versicherungsbedingungen gegeben sein, formal auch wegen der Richtlinie und deren Umsetzung in deutsches Recht. Die Wahl erscheint somit sinnvoll und dem Untersuchungsanspruch angemessen.
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Die Probanden entstammen drei unterschiedlichen Empfängergruppen. Es handelt sich um Versicherungsagenten, Juristen und Laien. Nach dem Stand der psycholinguistischen Forschung ist es nicht möglich, die Verständlichkeit eines Textes in Isolation zu studieren. Stattdessen muss Verständlichkeit in Relation zur Lösung konkreter Aufgaben bewertet werden. Diese Einsicht ist in der vorliegenden Untersuchung umgesetzt worden. Die zu lösende Aufgabe besteht darin, eine konkret charakterisierte Person ("32-jährige Bekannte") in Verbindung mit der Entscheidung über eine etwaige Aussetzung von Zahlungen zu einer Riester-Rente zu beraten. Dadurch ist das Verstehen des Textes gerichtet, und dadurch lässt sich auch bewerten, inwiefern der Text adäquat (in Bezug auf die Aufgabe) verstanden wird. Untersucht wird somit die Informationsqualität der Versicherungsbedingungen. Die Aufgabe erscheint praxisrelevant und den Zielgruppen angepasst. Man kann darüber diskutieren, ob der untersuchte Text nicht als Quelle für die Lösung einer solchen Aufgabe überfordert ist, zumal es sich ja um einen Bedingungs- eher denn um einen Beratungstext handelt. Ob eventuell ein solcher Text vorliegt, der eher für die Aufgabe herangezogen werden könnte, wird nicht dargelegt. Da aber der Bedingungstext ja die Bedingungen enthält, auf deren Grundlage die Entscheidung über die angepeilte Renten-Handlung getroffen werden soll, kann es als gerechtfertigt gelten, die Verständlichkeit der Bedingungen für Hilfesuchende zu untersuchen.
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Kernstück des Buches sind die Kapitel 4 – 7 (S. 53 – 213), in denen die Ergebnisse aus der Untersuchung dargelegt werden. Insbesondere das Kapitel 5 ist umfangreich in seinen Darlegungen der unterschiedlichen Verstehensergebnisse der Probanden. Diese Verteilung der Seiten des Buches ist durchaus sinnvoll, zumal die Analyse in Kapitel 5 die im Ansatz weitaus innovativste ist. Die Untersuchung im Ganzen besteht aus drei Teilen, die getrennt im Buch dargelegt werden: Im ersten Teil wird das Recherche-Verhalten durch Beobachtung (Video-Aufnahmen) untersucht, d.h. es wird untersucht, inwiefern die Probanden die relevanten Paragrafen ausfindig machen können und wie lange sie dafür brauchen. Im zweiten Teil wird auf der Grundlage von Analysen von Protokollen des Lauten Denkens (GÖPFERICH 2006) die Entwicklung des Verständnisses bei den Probanden ermittelt. Und im dritten Teil wird dann anhand von Fragebögen und Interviews die nachträgliche Einsicht der Probanden untersucht.
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Was die Ergebnisse zur Verständlichkeit der untersuchten Paragrafen angeht, so sind die Verstehensleistungen bei der ersten Teil-Untersuchung zwischen den Probandengruppen recht ausgeglichen. Dabei sind Unterschiede in den Verarbeitungszeiten ersichtlich, die auf die unterschiedliche Erfahrung der Probandengruppen zurückzuführen sind. Die angelernten Lesestrategien der Juristen sind z.B. hier hilfreich. Bei der zweiten Teil-Untersuchung treten erhebliche Unterschiede auf, was insbesondere aus Unterschieden im einschlägigen Hintergrundwissen der Probandengruppen herrührt; Lebensversicherungsagenten haben halt einen relevanten Wissensvorsprung, wenn es um Rentenversicherungen geht (siehe weiter unten). Und auch bei der dritten Teiluntersuchung sind die Unterschiede zwischen der Gruppe der Versicherungsagenten und den beiden anderen Gruppen z.T. erheblich. Dies ist besonders ausgeprägt, wenn die Antworten auf die Fragen in dieser Teiluntersuchung nicht direkt in den während der zweiten Teiluntersuchung bearbeiteten Paragrafen gefunden werden können, sondern durch inferentielle Verknüpfung erschlossen werden müssen. Dabei ist vorhergehendes und recht umfassendes Hintergrundwissen offensichtlich von großem Vorteil. Bei Verknüpfungen, die nicht auf der Grundlage der Erfahrung der Versicherungsagenten möglich sind (z.B. weil es sich um Sondermerkmale handelt, die bei gewöhnlichen Rentenversicherungen nicht vorkommen) schneiden diese denn auch nicht viel besser ab als Probanden ohne einschlägiges Hintergrundwissen.
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Auf den Aufbau von Teiluntersuchung II möchte ich abschließend ein wenig näher eingehen. Die Untersuchung wird so durchgeführt, dass den Probanden nach einer Vorbereitung auf das Verfahren des Lauten Denkens die Paragrafen, deren Textfassung ihnen vorliegt, satzweise vorgelesen werden, während sie gleichzeitig den jeweiligen Satz mitlesen. Nach jedem Satz sollen sie den verstandenen Inhalt des Satzes so gut wie möglich wiederholen und generell alles wiedergeben, was ihnen in diesem Zusammenhang durch den Kopf geht. 30 Probanden bearbeiten je 17 Sätze, was ein Korpus von insgesamt 510 Teilprotokollen ergibt. Diese Teilprotokolle werden einer qualitativen Analyse unterzogen, bei der die Äußerungen der Probanden danach klassifiziert werden, ob es sich um interpretative Äußerungen handelt, die sich auf den Textinhalt bzw. auf die Textstruktur beziehen, oder aber um metakognitive oder evaluative Äußerungen (besonders zur Verständlichkeit des Textes). Um eine Vergleichsgrundlage für die Beurteilung des Verstehensergebnisses der Probanden insbesondere bezüglich des Textinhalts zu haben, wird für jeden Satz systematisch deren Teilpropositionen ermittelt. Bei der qualitativen Analyse des erfolgten Verstehens wird insbesondere ermittelt, inwiefern die Teilpropositionen vollständig, teilweise oder gar nicht von den Probanden wiedergegeben werden.
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Mit diesem Verfahren versucht man ein Problem zu lösen, das zentral für Untersuchungen des tatsächlichen Verstehens von Texten ist: Anders als bei den so genannten Usability Studies, die im Bereich der Untersuchung der Verständlichkeit von Gebrauchsanleitungen oder Benutzeroberflächen große Beliebtheit genießen, kann man sich bei diesen Untersuchungen nicht mit der Erfassung irgend eines Verhaltens als Indiz für Verstehen begnügen. Stattdessen muss ermittelt werden, welches Wissen durch den Text erworben wird. Nach meiner Auffassung ist das gewählte Verfahren des Lauten Denkens hierfür eine relevante Herangehensweise. Das Verfahren kommt zwar nicht ohne Mehraufwand aus, denn natürlich erfordert die Verbalisierung von Gedanken einen kognitiven Aufwand, den die meisten Menschen beim reinen Denken ohne Verbalisierung nicht aufbringen müssen. Im Gegensatz zu Bereichen, wo das Verfahren stärker umstritten ist (wie z.B. bei der Verbalisierung während des Übersetzens), meine ich aber, dass die Verbalisierung während des Verstehens weniger eingreifend ist. Besonders bei schwierigen Texten wie dem Vorliegenden besteht der Verstehensprozess aus faktischen Überlegungen. Er läuft nicht automatisiert ab. Der Aufwand des Verbalisierens liegt somit in direkter Verlängerung der kognitiven Operation. Es ist folglich gerechtfertigt, davon auszugehen, dass der Einfluss des Lauten Denkens auf die ablaufenden kognitiven Operationen nicht übermäßig ist, und dass die Protokolle des Lauten Denkens insofern einen relevanten Einblick in den jeweiligen Stand des Verstehensprozesses geben.
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Die Beurteilung des vollständigen, teilweisen oder fehlenden Verstehens erfolgt qualitativ durch fachlich eingeführte Analysatoren. Durch den qualitativen Ansatz kommt ein Element der Unsicherheit in Form von Interpretation in die Studie. Willkürlichkeit der Interpretation soll durch die Ermittlung von Teilpropositionen, deren Wiedergabe in den Protokollen untersucht werden kann, sowie durch eine gründliche fachliche Einführung der Analysatoren vorgebeugt werden. Ein gewisses Restrisiko wird wohl bei einem solchen Verfahren immer bleiben. Aber ich meine, dass dieses Risiko in Kauf genommen werden muss, um einen Zugang zum Verstehen anderer zu schaffen, wie es bei dieser Art von Arbeiten angestrebt wird. Es kann sich dabei nur um das Verstehen des Verstehens anderer handeln, und dies kann ohne ein Restrisiko der Subjektivität nicht ermittelt werden. Göpferich 2006 schlägt vor, zur Ermittlung der Verständlichkeit eines medizinischen Informationstextes Probanden die Aufgabe zu stellen, den gelesenen Text in eigenen Worten schriftlich zu reformulieren und dabei laut zu denken. Dieses Verfahren hat den Vorteil, dass durch den reformulierten Text ein geschriebenes Produkt vorliegt, das mit dem Ausgangstext auf Übereinstimmung hin verglichen werden kann. Aber auch bei einem solchen Verfahren wird die Entscheidung davon, ob Übereinstimmung zwischen den beiden Texten vorliegt, letzen Endes auf eine subjektive Einschätzung durch den Analysator beruhen müssen: Wenn wir Verstehen untersuchen wollen, geht dies nur über das (individuelle) Verstehen des Analysators. Auch insofern denke ich, dass das hier dargestellte Verfahren eine recht gute, wenn auch nicht perfekte Möglichkeit darstellt, wenn wir den Prozess des Verstehens beobachten möchten.
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Zusammenfassend muss gesagt werden, dass die Ergebnisse der Studie an sich nicht besonders überraschend sind (außer vielleicht das tatsächlich recht schlechte Abschneiden in Teilaufgaben selbst der Versicherungsagenten). Der größte Wert liegt in der entwickelten Methode zur recht detaillierten Erfassung tatsächlicher Verstehensprobleme bei den einzelnen Teilnehmern und Probandengruppen, die es ermöglicht, entsprechende Textstellen auf ihre linguistischen Merkmale hin zu untersuchen und dadurch auch empirisch untermauerte Feststellungen zum Beitrag bestimmter Strukturen oder Konstellationen zur Verständlichkeit des Textes in Bezug auf die gestellte Verstehensaufgabe zu treffen. Darüber hinaus zeigt die Studie detailliert, wie eine solche experimentelle Studie aufgebaut werden kann, aber auch warum bei Arbeiten zur Rechtsverständlichkeit dieser Weg normalerweise nicht gewählt wird: Die qualitative Analysearbeit ist, wenn auch sehr ergiebig, doch immens.
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Und noch eine abschließende Bemerkung: Das Buch ist sehr schön in seiner Aufmachung; leider hat sich eine Vielzahl an Tippfehlern eingeschlichen, die durch eine gründlichere Korrektur hätte vermieden werden können und somit die Schönheit der Aufmachung doch auch beeinträchtigt wird.
Angelika Becker & Wolfgang Klein
Recht verstehen. Wie Laien, Juristen und Versicherungsagenten die ‚Riester-Rente‘ interpretieren.
Berlin, Akademie Verlag 2008. ISBN: 978-3-05-004484-2.
Bibliografie
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FELDER 2003 = Ekkehard Felder: Juristische Textarbeit im Spiegel der Öffentlichkeit [Studia linguistica Germanica; 70], Berlin / New York: Walter de Gruyter 2003.
GÖPFERICH 2006 = Susanne Göpferich: "How Successful is the Mediation of Specialized Knowledge?- The Use of Thinking-aloud Protocols and Log Files of Reverbalization Processes as a Method in Comprehensibility Research." In: HERMES Journal of Language and Communication Studies 37 (2006), 67-93; online: http://download2.hermes.asb.dk/archive/2006/Hermes37.html.
GRÖNERT 2004 = Kerstin Grönert: Verständigung und Akzeptanz in der Kommunikation zwischen Bürger und Verwaltung. Beobachtung und Analyse der kommunikativen Interaktion anhand von Bescheiden und Formularen (Dissertation); Bielefelder Server für Online-Publikationen: http://bieson.ub.uni-bielefeld.de/volltexte/2004/534/ [urn:nbn:de:hbz:361-5345] 2004.
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LUTTERMANN 2001a = Karin Luttermann: "Empfängerhorizont in der juristischen Experten-Laien-Kommunikation." In: Fachsprache 23,3-4 (2001),153-159.
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MINÁRIKOVÁ 2006 = Marina Mináriková: Der deutschsprachige Rechtssatz: Untersuchungen zu seinen syntaktisch-semantischen Charakteristika im deutschen Strafgesetzbuch. Ein Beitrag zur deutschen Fachsprache als Sprachenbrücke im vereinten Europa [Schriften zu Mittel- und Osteuropa in der Europäischen Integration (SMOEI); 4]; Hamburg: Dr. Kovac 2006.